Samstag, 28. Februar 2015

Sie verwenden Bilder und Videos auf der eigenen Website?

Vorsicht bei Bildern und Videos auf der eigenen Website



Beachten Sie die Nutzungsrechte (Lizenzen) von Bildmaterial, dass nicht selber fotografiert wurde.
Denn Bilder und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie Bilder von Dritten auf Ihre Seite
verwenden möchten, müssen vorher (immer) die Nutzungsrechte an den Bildern und Videos geklärt sein. 

Beispiel: Sie verkaufen Kosmetikprodukte und möchten Fotos vom Hersteller auf Ihre Seite verwenden. Lassen Sie sich schriftlich vom Inhaber der Bilder (z. B. vom Hersteller) die uneingeschränkte Verwendung für Ihre Webseite (Printmedien) bestätigen. 

Eine Besonderheit liegt bei der Verwendung von Produktfotos mit Personen vor. Hier wird oft eine zeitliche Beschränkung für die Verwendung vorgeschrieben. Sie sind als Betreiber der Webseite zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet. 


Sind private Seitenbetreiber ebenfalls von Abmahnungen betroffen?

Das Urheberrecht ist unabhängig davon ob Sie die Webseite für Ihre Firma oder als Privatperson
betreiben. In jedem Fall sollten Sie wie vorher beschrieben sich die Erlaubnis des Urhebers schriftlich
zusichern lassen. 


Bei Verwendung von Bildern aus Bilddatenbanken sind ebenfalls die Lizenzbedingungen beachten. 

Der Namen des Urhebers ist mindestens im Impressum besser noch am Bild zu veröffentlichen.

Bei möglichen Verstößen kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche kommen.

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